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Berufsfachschule Gastronomie (BFS) einjährige staatlich anerkannte Ersatzschule


Keinen Hauptschulabschluss?
Die 2. Chance für den Hauptschulabschluss mit Berufsorientierung Gastronomie in der 1-jährigen staatlich anerkannten Berufsfachschule Gastronomie in Quedlinburg und Magdeburg.

Was bringt mir das weitere Schuljahr?

  • Die Möglichkeit den Hauptschulabschluss nachzuholen
  • Bessere Orientierung und Entscheidungshilfe bei der richtigen Wahl des Ausbildungsberufes
  • Ausbildungsbetrieb kann das Jahr als 1. Ausbildungsjahr anerkennen


Ausbildungsvoraussetzungen:

  • mindestens 9-jähriger Schulbesuch
  • mindestens Abschluss 8. Klasse
  • Schulpflicht


Ausbildungsdauer
:

  • 1 Schuljahr
  • Ferienregelung entsprechend dem Land Sachsen-Anhalt


Ausbildungsinhalte:

  • Grundlagenausbildung im Berufsfeld
    - 3 Tage allgemeiner und fachtheoretischer Unterricht
    - 2 Tage Fachpraxis in den Bereichen Küche, Service und Magazin
    - 4 Wochen Betriebspraktikum
  • Ausbildungsinhalte entspechend den Vermittlungen im 1. Lehrjahr, so dass der erfolgreiche Besuch der Schule entsprechend der Berufsfachschul-Anrechnungsverordnung als 1. Lehrjahr anerkannt werden kann


Abschluss:

  • Abschlusszeugnis der staatlich anerkannten Ersatzschule Berufsfachschule Gastronomie


Schulgeld:

  • keine Gebühren
  • Selbstfinanzierung der Berufsbekleidung notwendig


Förderung:

  • Schüler-BaföG bei Erfüllung der Voraussetzungen


Ansprechpartner:

  • Standort Quedlinburg: Frau Schwanecke
                                        Tel.: 0 39 46 / 77 33 - 99 7
                                        Mail: Schwanecke@BZG-Quedlinburg.de
  • Standort Magdeburg:  Herr Kegel
                                        Tel.: 03 91 / 5 31 35 97
                                        Mail: BFS@BZG-Quedlinburg.de
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