Berufsfachschule Gastronomie (BFS) einjährige staatlich anerkannte Ersatzschule
Keinen Hauptschulabschluss?
Die 2. Chance für den Hauptschulabschluss mit Berufsorientierung Gastronomie in der 1-jährigen staatlich anerkannten Berufsfachschule Gastronomie in Quedlinburg und Magdeburg.
Was bringt mir das weitere Schuljahr?
- Die Möglichkeit den Hauptschulabschluss nachzuholen
- Bessere Orientierung und Entscheidungshilfe bei der richtigen Wahl des Ausbildungsberufes
- Ausbildungsbetrieb kann das Jahr als 1. Ausbildungsjahr anerkennen
Ausbildungsvoraussetzungen:
- mindestens 9-jähriger Schulbesuch
- mindestens Abschluss 8. Klasse
- Schulpflicht
Ausbildungsdauer:
- 1 Schuljahr
- Ferienregelung entsprechend dem Land Sachsen-Anhalt
Ausbildungsinhalte:
- Grundlagenausbildung im Berufsfeld
- 3 Tage allgemeiner und fachtheoretischer Unterricht
- 2 Tage Fachpraxis in den Bereichen Küche, Service und Magazin
- 4 Wochen Betriebspraktikum - Ausbildungsinhalte entspechend den Vermittlungen im 1. Lehrjahr, so dass der erfolgreiche Besuch der Schule entsprechend der Berufsfachschul-Anrechnungsverordnung als 1. Lehrjahr anerkannt werden kann
Abschluss:
- Abschlusszeugnis der staatlich anerkannten Ersatzschule Berufsfachschule Gastronomie
Schulgeld:
- keine Gebühren
- Selbstfinanzierung der Berufsbekleidung notwendig
Förderung:
- Schüler-BaföG bei Erfüllung der Voraussetzungen
Ansprechpartner:
- Standort Quedlinburg: Frau Schwanecke
Tel.: 0 39 46 / 77 33 - 99 7
Mail: Schwanecke@BZG-Quedlinburg.de - Standort Magdeburg: Herr Kegel
Tel.: 03 91 / 5 31 35 97
Mail: BFS@BZG-Quedlinburg.de


